Finanzbuchhaltung
Belege digital einreichen, Auswertungen monatlich statt jährlich. Sie sehen jederzeit, wo Ihr Unternehmen steht – nicht erst beim Jahresabschluss.
- Digitaler Belegaustausch
- Monatliche BWA mit Erläuterung
- Offene-Posten-Überwachung
Von der laufenden Buchhaltung bis zur Gestaltungsberatung – vollständig, verständlich erklärt und mit festen Ansprechpersonen.
Wir trennen Buchhaltung und Beratung nicht. Wer die Zahlen laufend sieht, erkennt früh, wo etwas zu tun ist.
Belege digital einreichen, Auswertungen monatlich statt jährlich. Sie sehen jederzeit, wo Ihr Unternehmen steht – nicht erst beim Jahresabschluss.
Pünktlich, korrekt und mit Blick auf Sonderfälle – von Minijob über Kurzarbeit bis Baulohn und Reisekosten.
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, alle betrieblichen Steuererklärungen – erklärt in verständlicher Sprache.
Wir rechnen nicht nur ab, sondern planen voraus: Rechtsformwahl, Investitionen, Holding-Strukturen und Ausschüttungspolitik.
Von der ersten Kalkulation bis zur Übergabe an die nächste Generation – begleitet statt allein gelassen.
Kennzahlen, die Sie wirklich nutzen: Planung, Soll-Ist-Vergleich und Vorbereitung von Bankgesprächen.
Einkommensteuer, Immobilien, Erbschaft: Themen, bei denen ein Gespräch vorher fast immer günstiger ist als eine Korrektur hinterher.
Für Angestellte, Rentnerinnen und Rentner sowie Vermieter – vollständig digital, wenn Sie möchten.
Anschaffung, Abschreibung, Verkauf: Wir rechnen durch, bevor Sie unterschreiben.
Vermögen weitergeben, ohne dass das Finanzamt der größte Erbe ist.
Diskrete Begleitung, wenn es einmal unangenehm wird.
Sie fotografieren oder laden Ihre Belege hoch, wir buchen laufend. Sie sehen Ihre Auswertung im selben Monat statt im nächsten Jahr – und wir sehen früh, wenn etwas aus dem Ruder läuft.
Jede Branche hat ihre eigenen Fallstricke. In diesen sechs kennen wir sie.
Baulohn, Bauabzugsteuer, Nachunternehmer
Umsatzsteuer im EU-Versandhandel, OSS, Plattformen
Praxisgründung, Abrechnung, Umsatzsteuerfragen
Kassenführung, Trinkgeld, Personalkosten
Projektabgrenzung, Auslandsumsätze, Scheinselbstständigkeit
Gemeinnützigkeit, Zweckbetrieb, Spendenrecht
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für laufende Leistungen wie Buchhaltung und Lohn vereinbaren wir in der Regel eine monatliche Pauschale, damit Sie planen können. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen einen konkreten Rahmen – kostenfrei und unverbindlich.
In den allermeisten Fällen unkompliziert: Sie kündigen das bestehende Mandat, wir holen die Unterlagen und Buchhaltungsdaten bei der Vorkanzlei ab und übernehmen die Bestände. Für Sie fällt dabei kaum Aufwand an. Ein Wechsel zum Jahreswechsel ist am einfachsten, grundsätzlich geht er aber jederzeit.
Nein. Digital geht schneller und spart beiden Seiten Arbeit, aber wir nehmen Belege auch weiterhin in Papierform entgegen. Wenn Sie umsteigen möchten, richten wir den digitalen Belegweg gemeinsam ein und begleiten die ersten Monate.
Auf Anfragen per E-Mail oder Formular antworten wir innerhalb eines Werktags. Jede Mandantin und jeder Mandant hat eine feste Ansprechperson mit Durchwahl – Sie landen nicht in einer allgemeinen Warteschleife.
Im Erstgespräch sortieren wir gemeinsam, was dringend ist und was warten kann.